Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – Österreich, Einzelunternehmen
1. Vertragsgegenstand
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers gemäß Art. 28 DSGVO.
2. Art der Daten
- Registrierungsdaten
- Nutzungsdaten
- Hochgeladene Inhalte
3. Pflichten des Anbieters
- Verarbeitung nur gemäß Weisung
- Vertraulichkeit
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Unterstützung bei Betroffenenrechten
- Meldung von Datenschutzverletzungen
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende
4. Unterauftragsverarbeiter
Der Anbieter darf Unterauftragsverarbeiter einsetzen (z. B. Hosting‑Provider).
Eine aktuelle Liste wird auf Nachfrage bereitgestellt.
5. Rechte des Nutzers
Der Nutzer kann:
- Kontrollen durchführen
- Nachweise über Sicherheitsmaßnahmen verlangen
6. Laufzeit
Der AVV gilt für die Dauer der Nutzung des Dienstes.